Bedeutende rechtshistorische Jubiläen




Das siebzigste Jubiläum von Prof. Vlček


Das Jahr 2010 stellt für Prof. Vlček zwei bedeutende Jubiläen dar. Es vergehen siebzig Jahre seit seiner Geburt und vierzig Jahre seit Anfang seines Wirkens an der Juristischen Fakultät der Masaryk Universität Brno. Es ist gewiss eine bedeutende Gelegenheit zur Bilanz der Arbeit dieses bedeutenden tschechischen Rechtshistorikers.

 

Eduard Vlček wurde am 26. Februar 1940 in Přerov geboren. Im Jahre 1957 legte er das Abitur ab und begann Jura an der Prager Juristischen Fakultät zu studieren. Im Jahre 1962 schloss er die Juristische Fakultät der Karls Universität zu Prag ab. Danach wurde er beim Prager Betrieb Motokov beschäftigt. Sein rechtshistorisches Interesse bestimmte ihn jedoch für die Bahn eines Hochschulpädagogen voraus und nach drei Jahren Berufspraxis trat er die Stelle des Assistenten und später des Oberassistenten an der Prager Juristischen Fakultät an. Sofort begann er seine Beiträge in verschiedenen Sammelbänden und Fachzeitschriften zu veröffentlichen. Er konzentrierte sich vor allem auf die Rechtsgeschichte Mittel- und Osteuropas.

 

Einen Wendepunkt im Berufsleben von Prof. Vlček stellt das Jahr 1970 dar, als er die Prager Juristische Fakultät verließ und an die wiedereröffnete Brünner Juristische Fakultät der J. E. Purkyně Universität (heutige Masaryk Universität) überging. Hier wurde er zur bedeutenden pädagogischen und wissenschaftlichen Verstärkung. Im Jahre 1972 wurde er zum Kandidaten der Rechtswissenschaften (CSc.) und ein Jahr später habilitierte er sich. Nach dem pensionierten Prof. Cvetler nimmt er die Leitung des Lehrstuhls für Rechts- und Staatsgeschichte im Jahre 1971 über. Mit kurzfristigen Pausen übte er diese Funktion bis 2008 aus.

 

In den siebziger und achtziger Jahren beteiligte sich Prof. Vlček neben seiner pädagogischen und wissenschaftlichen Arbeit bedeutend auch an der Fakultätsleitung und zwar zuerst als Vizedekan und später als Dekan dieser Fakultät.

 

Zu dieser Zeit lag sein pädagogisches Interesse einerseits in der neuesten tschechoslowakischen Staats- und Rechtsgeschichte, andererseits in der Geschichte Mittel- und Osteuropas. In diesen Bereichen veröffentlichte er auch einige Monographien, Lehrbücher, Skripten und eine Reihe von Fachstudien und Aufsätzen. Er nahm an einer Reihe von Konferenzen teil und beteiligte sich an der Lösung einiger Forschungsprojekte. Zwischen 1986 – 1990 war er Abgeordneter der Föderalversammlung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und Mitglied des Präsidiums der Völkerkammer. Im Jahre 1986 wurde er zum Professor für Rechtsgeschichte ernannt.

 

Das pädagogische Wirken von Prof. Vlček ging auch in den neunziger Jahren erfolgreich weiter. Am Lehrstuhl für Rechts- und Staatsgeschichte wurde er zum Garanten des Rechtsgeschichteunterrichts und weiterer anknüpfenden Lehrveranstaltungen. Er setzte seine Veröffentlichungstätigkeit fort und der Lehrstuhl unter seiner Leitung veranstaltete ein paar bedeutende Konferenzen.

Seit 1991 ist er zugleich an der Juristischen Fakultät der Palacký Universität Olomouc pädagogisch tätig, wo er auch Lehrstuhlinhaber und Mitglied des wissenschaftlichen Rates dieser Fakultät war.

 

Aus seiner Veröffentlichungstätigkeit der letzten zwanzig Jahren ist vor allem die Beteiligung an den Autorenkollektiven verschiedener Lehrbücher (Rechtsgeschichte) hervorzuheben.[1] Er ist zugleich Autor des Lehrbuches der Strafrechtsgeschichte[2] und der Lehrtexte für die neueste tschechoslowakische Rechtsgeschichte.[3] Er veröffentlichte eine Reihe von Aufsätzen und beteiligte sich aktiv an vielen wissenschaftlichen Konferenzen.[4]

 

Prof. Vlček ist Träger der Medaillen der Juristischen Fakultät und der Masaryk Universität Brno.

 

Die Kollegen und Studenten von Prof. Vlček wünschen sich vom ganzen Herzen, dass der siebzigste Geburtstag zu einem der Einschritte in seiner aktiven Tätigkeit wird, welche noch eine Reihe von Jahren fortsetzen wird.

 

Karel Schelle   



[1] Vlček, E. (Mitglied des Autorenkollektivs): Právní dějiny 3. Státy střední a východní Evropy. Brno, Masarykova univerzita 1998. 430 S. (ISBN 80-210-1916-6); Vlček, E. (Mitglied des Autorenkollektivs): Právní dějiny. Praha, Eurolex Bohemia 2005. 816 S. (ISBN 80-86861-10-4); Vlček, E. (Mitglied des Autorenkollektivs): Právní dějiny. Plzeň, Aleš Čeněk 2007. 1134 S. (ISBN 978-80-7380-043-7); Vlček, E. (Mitglied des Autorenkollektivs): Dějiny českého soukromého práva. Plzeň, Aleš Čeněk 2007. 279 S. (ISBN 978-80-7380-041-3).

 

[2] Vlček, E. (Mitglied des Autorenkollektivs): Trestní právo procesní. Brno, Masarykova univerzita 1994. 256 S. (ISBN 80-210-1016-9); 2. Auflage 1996, 311 S.; 3. Aufl.. 2000, 380 S. (ISBN 80-210-2275-2); Vlček, E. Dějiny trestního práva v českých zemích a v Československu. Brno, Masarykova univerzita 2004. 66 S. (ISBN 80-210-3506-4).

 

[3] Vlček, E. – Kadlecová, M. – Schelle, K. – Veselá, R. – Mates, P.: Československé dějiny státu a práva (1918 – 1945). Brno, Masarykova univerzita, 1991. 137 S. (ISBN 80-210-0346-4); Vlček, E. – Kadlecová, M. – Schelle, K. – Veselá, R. – Mates, P.: Dějiny československého státu a práva (1918 – 1945). Brno, Masarykova univerzita 1992. 138 S. (ISBN 80-210-0450-9); Vlček, E. – Schelle, K.: Vybrané kapitoly z právních dějin. Brno, Masarykova univerzita 1993. 104 S. (ISBN 80-210-0772-9); Vlček, E. – Schelle, K. – Kadlecová, M.: Několik kapitol z právních dějin. Brno, Masarykova univerzita 1994. 129 S. (ISBN 80-210-0980-2); Vlček, E. (Mitglied des Autorenkollektivs): Vývoj českého soukromého práva. Praha, Eurolex Bohemia 2004. 213 S. (ISBN 80-86432-83-1); Vlček, E. (Mitglied des Autorenkollektivs): Dějiny českého soukromého práva. Plzeň, Aleš Čeněk 2007. 279 S. (ISBN 978-80-7380-041-3).

 

[4] Vlček, E. – Schelle, K. – Knoz, T.: Život a dílo prof. JUDr. Jiřího Cvetlera. Brno, Masarykova univerzita 1993. Právnické sešity č. 36. 9 S. (ISBN 80-210-0675-7); Vlček, E.: Zakotvení vztahu moci zákonodárné a vládní a výkonné Ústavní listinou ČSR z roku 1920. In: Aktuální otázky českého a československého konstitucionalismu (Sborník příspěvků z vědecké konference věnované prof. JUDr. Bohumilu Baxovi). Brno, Masarykova univerzita 1993, S. 189 – 192. (ISBN 80-210-0619-6); Vlček, E.: Veřejná správa a její vědecký význam a pedagogické vyústění. In: Historie a současnost veřejné správy (Sborník příspěvků z vědecké konference). Brno, Masarykova univerzita 1993, S. 28 – 35. (ISBN 80-210-0821-0); Vlček, E. (Mitglied des Autorenkollektivs): Postavení brněnské právněhistorické vědy mezi světovými válkami. In: Brno 1243 – 1993 (Sborník příspěvků z konference Masarykovy univerzity Brněnská věda a umění meziválečného období (1918 – 1939) v evropském kontextu konané v rámci oslav 750. výročí udělení městských práv Brnu ve dnech 22. – 25. září 1993). Brno, Masarykova univerzita 1993. S. 144 – 148. (ISBN 80-210-0737-0); Vlček, E. – Schelle, K.: Život a dílo prof. JUDr. Bohumila Kučery, DrSc. Brno, Masarykova univerzita 1994. Právnické sešity č. 81. 4 S. (ISBN 80-210-0960-8); Vlček, E. – Schelle, K.: K problematice kontinuity a diskontinuity poválečného Československa. In: Pocta svobodě (Sborník z pracovních setkání historiků a odbojářů k 50. výročí osvobození). Brno, Masarykova univerzita 1995. S. 161 – 170. (ISBN 80-210-1228-5); Vlček, E.: Geneze kultu osobnosti a jeho státoprávní aspekty. Brno, Masarykova univerzita 1995. Právnické sešity sv. 88. 48 S. (ISBN 80-210-1017-7); Vlček, E.: Dekretální pravomoc prezidenta, Slezský sborník, Opava, Slezský ústav SZM, 1997, vol. 95, no. 3, S. 178 – 205. (ISSN 00377-6833); Vlček, E.: Místo právní historie v právnickém vzdělávání. In: Výuka práva na počátku 21. století (Příspěvky účastníků konference konané dne 14. 4. 1999 v rámci oslav 80. výročí vzniku a 30. výročí znovuobnovení Právnické fakulty Masarykovy univerzity). Brno. Masarykova univerzita 1999, S. 94 – 96. (ISBN 80-210-2244-2); Vlček, E.: Význam právnického vzdělávání. In: Právna kultúra a význam právnického vzdelávania v súčasnosti na Slovensku (Zborník príspevkov z medzinárodného sympózia, Bratislava 10. októbra 2001). Bratislava, Vydavatelské oddelenie Právnickej fakulty Univerzity Komenského 2002. S. 42 – 43. (ISBN 80-7160-166-7); Vlček, E.: Vývoj prokuratury 1945 – 1990. In: Vývoj práva v Československu v letech 1945 – 1989. Praha, Karolinum 2004. S. 384 – 398. (ISBN 80-246-0863-4); Vlček, E.: Vývoj právní úpravy trestu smrti na našem území. In: K 75. narodeninám profesora Hubenáka (Zborník z medzinárodnej pravno-historickej konference konanej pri tejto príležitosti). Banská Bystrica, Univerzita Mateja Bela 2004. S. 165 – 177. (ISBN 80-8055-915-5); Vlček, E.: Vývoj kodifikace směnečného práva. In: Vývoj právních kodifikací (Sborník z mezinárodní vědecké konference). Brno, Masarykova univerzita 2004. S. 118 – 135. (ISBN 80-210-3610-9); Vlček, E.: Vývoj kodifikace obchodního práva. In: Vývoj právních kodifikací (Sborník z mezinárodní vědecké konference). Brno, Masarykova univerzita 2004. S. 37 – 75. (ISBN 80-210-3610-9); Vlček, E.: Od císařství k republice. In: Pocta Vladislavu Davidovi. Olomouc, Univerzita Palackého 2007. S. 297 – 309. (ISBN 978-80-244-1742-4).



Vor hundert Jahren wurde der Brünner Rechtshistoriker

Prof. JUDr. Bohumil Kučera, DrSc. (1910 – 1979) geboren


Bohumil Kučera wurde im Jahre 1910 in Südböhmen geboren. Er ist in geschiedenen Verhältnissen in einer zahlreichen Familie aufgewachsen. Nach seiner Studien an einer Mittelschule übersiedelte er nach Prag, wo er die Juristische Fakultät der Karlsuniversität zu Prag erfolgreich abgeschlossen hat. Danach war er in der Rechtsanwaltspraxis in Čáslav und Kutná Hora tätig.

 

Die Zeit der deutschen Besatzung gehörte zu den tragischsten in seinem Leben. Er wurde von der Gestapo festgenommen und vom faschistischen Gericht verurteilt. Hier betritt er seinen kummervollen Weg durch nationalsozialistische Gefängnisse und Konzentrationslager. Er überlebte, er hielt aus, jedoch nur um den Preis der unterbrochenen Gesundheit.

 

Nach der Befreiung griff er voll in die politische Arbeit ein. Für eine kurze Zeit bekleidete er politische Funktionen in Mittelböhmen und danach war er zur Funktionsausübung eines Direktors im Nationalbetrieb nach Zlín (damals Gottwaldov) entsendet, wo er zur Sicherstellung der Produktionswiederaufnahme beitragen sollte.

 

Nach der Überwindung einer Gesundheitskrise bekleidete er die Funktion des Kreismuseumsdirektors in Gottwaldov und begann die Regionalgeschichte der Arbeiterbewegung zu bearbeiten. Hier machte er sich mit den Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeit vertraut. Von hier aus führte sein Lebensweg an die Jan Evangelista Purkyně Universität in Brno, wo er praktisch bis seinen Tod tätig war, wenn auch er in den Ruhestand im Jahre 1976 versetzt wurde.

  

An der Brünner Universität bekleidete er eine Reihe von Funktionen. Für eine lange Zeit war er Prorektor der Universität, Vizedekan und Dekan der Juristischen Fakultät (1971 – 1973). Zuerst war er an der Naturwissenschaftlichen Fakultät beschäftigt und nach der Wiederherstellung der Juristischen Fakultät widmete er sich hier der Geschichte der Arbeiterbewegung und der tschechoslowakischen Rechts- und Staatsgeschichte. Hier wurde er auch zum Professor der allgeneinen Rechtsgeschichte im Jahre 1970.

 

Für seine wissenschaftliche und pädagogische Tätigkeit an der Juristischen Fakultät war er mehrmals als „Mustermitarbeiter“ bewertet; im Jahre 1971 erhielt er vom Ministerium für Schulwesen ein Anerkennungsdiplom. Er war Mitglied des Kollegiums der Wissenschaften über Staat und Recht der Tschechoslowakischen Akademie der Wissenschaften, der Staatskommission für Verteidigung von Doktorarbeiten in allgemeiner Rechtsgeschichte, des wissenschaftlichen Beirates der Zeitschriften Právník (Jurist), Revue Universitatis und Právněhistorické studie (Rechtshistorische Studien).   

 

In Opera Universitatis Purkynianae gab Prof. Bohumil Kučera eine Monographie mit dem Titel „Dělnická vláda v Sasku v roce 1923“ (Arbeiterregierung in Sachsen im Jahre 1923) (Brno, 1970) heraus. Er war auch Autor und Co-Autor einer Reihe von Studien und Aufsätzen, welche in verschiedenen Zeitschriften und Sammelbänden veröffentlicht wurden. Den Höhepunkt seiner Arbeit bildete die Monographie „Španělsko lidové fronty – nový typ státu“ (Spanien der Volksfront – neuer Typ des Staates).

 

Eine schwere Krankheit verkürzte das tatkräftige Leben von Prof. Kučera sehr schnell und beendete es am 1. Mai 1979.

 

Quellen:

Archiv der Masaryk Universität Brno

SCHELLE, K. - VLČEK, E.: Život a dílo prof. JUDr. Bohumila Kučery, DrSc. Právnické sešity, Nr. 81, Brno: Masarykova univerzita 1994 (ISBN 80-210-0960-8).

 

Karel Schelle




110 Jahren seit der Geburt von bedeutenden mährischen Rechtshistoriker und Numismatiker

Prof. JUDr. Jaroslav Pošvář, CSc. (1900 – 1984)


Jaroslav Pošvář, nächster Rechtshistoriker „aus dem Willen des Schicksals“, gehörte zusammen mit Jiří Cvetler und Hynek Bulín zu jenen Professoren der Brünner Juristischen Fakultät, welche an dieser noch vor ihrer Aufhebung im Jahre 1950 tätig waren. Sie haben nicht nur die Wiedereröffnung der Juristischen Fakultät im Jahre 1969 selbst erlebt, sondern auch waren sie hier wiederum pädagogisch tätig.

 

Jaroslav Pošvář wurde am 1. Oktober 1900 in Brünn in der Familie eines Finanzkonzeptbeamten geboren. Im Jahre 1910 fing er an, das I. tschechische staatliche Gymnasium in Brünn zu studieren, wo er das Abitur nach neun Jahren (1919) ablegte. Im Herbst desselben Jahres ließ er sich an die neu errichtete Juristische Fakultät der Masaryk Universität in Brünn einschreiben, wo er am 30. Juni 1924 auch promovierte. Mit der Absolvierung der Fakultät war seine Studienzeit noch nicht ganz beendet, weil er fortsetzte, noch Soziologie und Philosophie an der Philosophischen Fakultät der Brünner Universität zu studieren. Das war ein Indiz dafür, dass er sich dem Recht nicht nur rein praktisch widmen wollte. Übrigens sein Interesse für wissenschaftliche Arbeit äußerte er auch in seiner Teilnahme am ersten rechtsphilosophischen Seminar von Prof. František Weyr und am von Prof. Jaroslav Kallab geführten Strafrechtsseminar.

 

Nach dem erfolgreichen Studienabschluss und dem Doktortitelerwerb tritt Jaroslav Pošvář den Staatsdienst als Konzipient der politischen Verwaltung an. Zuerst wurde er dem Landesschulrat in Brünn, später schrittweise verschiedenen Abteilungen der Landesbehörde zugewiesen. Im Herbst 1925 legte er die politische Anstellungsprüfung mit einer sehr guten Leistung ab. Gleich im Oktober 1925 rückte er zum Militär ein, jedoch schon im März 1926 wurde er von der Militärverwaltung in den Reservestand als überzählig versetzt. Kurz darauf tritt er in das Bezirksamt Brno-Venkov ein, wo er nach seiner Beförderung zum Kommissar der politischen Verwaltung bis April 1930 tätig war.

 

Im Jahre 1930 wurde das Innenministerium zu seiner weiteren dienstlichen Wirkungsstätte, wo er die ganzen dreißiger Jahre und auch während des Protektorats Böhmen und Mähren arbeitete (zuletzt in der Funktion eines Oberen Sektionsrates). Wie er in seinem Lebenslauf anführte, die vorherigen Beschäftigungen haben ihn voll beschäftigt, daher publizierte er bis Ende der zwanziger Jahre nur sporadisch. „Erst die regelmäßig eingeteilte Arbeitszeit im Ministerium“ habe ihm ermöglich, sich einer wissenschaftlichen Arbeit systematisch zu widmen. Seine Arbeitseinreihung richtete ihn zum Verwaltungsrecht. Im Rahmen dieses Fachbereiches widmete er sich schon vor seiner Ministeriumsepisode der Problematik des Verwaltungsstrafrechts, mit dem er schon in seiner Dienstzeit bei den Organen der Gebietsverwaltung in Kontakt tritt (Aufsätze Náhrada škody v trestním řízení správním/Schadenersatz im Verwaltungsstrafrecht/ a Dopravní policie /Verkehrspolizei/ in den Jahren 1927 und 1929 in der Zeitschrift Všehrd). Mit gewissen Problemen habilitierte er sich im Jahre 1937 an der Juristischen Fakultät in Brünn. Die Grundlage seiner Habilitation stellte seine Arbeit Nástin správního práva trestního I. /Einführung in das Verwaltungsstrafrecht/ dar, welche unter dem Untertitel Studie o některých pojmech, zejména o vině /Studie über einige Begriffe, vor allem über Schuld/ im Jahre 1936 erschien. Unmittelbar darauf hat er angefangen, die Problematik des Verwaltungsstrafrechts vorzutragen. Die pädagogische Arbeit genoss er nicht viel, weil er wegen einer dienstlichen Verhinderung im Ministerium im kritischen Jahr 1938 gezwungen war, die Vorlesungen abzubrechen. Dann kamen schon das Münchner Abkommen, die Besatzung und die Schließung der tschechischen Hochschulen.     

 

Nach der Wiedereröffnung der Hochschulen verließ Jaroslav Pošvář im Jahre 1945 das Innenministerium und wirkte an seiner Heimatfakultät als Professor „der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts“. Eine Geltendmachung fand er auch in einer Reihe von Funktionen an der Fakultät und in den Jahren 1948 – 1949 wurde er zu ihrem Dekan. Die Liquidation der Fakultät im Jahre 1950 bedeutete für ihn ein weiteres abgeschlossenes Kapitel seines Lebens. Dieses Kapitel wurde mit einem wissenschaftlichen und teilweise auch mit dem pädagogischen Interesse für die Problematik der Staatsverwaltung und des Verwaltungsrechts erfüllt.

 

Ein greifbarer Beweis der Pošvářs Aktivität stellte in dieser Lebensperiode eine lange Reihe von Arbeiten aus dem Bereich des Verwaltungsrechts dar, welche sowohl als Monographien als auch als Aufsätze in Zeitschriften erschienen. Vor allem handelt es sich um Arbeiten aus dem Bereich des Aktienrechts, die angesichts seiner weiteren Profilierung weniger bekannt sind. In diesem Bereich widmete er seine Aufmerksamkeit sowohl den ausgewählten Teilfragen z.B. in Aufsätzen Význam sídla akciové společnosti /Die Bedeutung des Sitzes einer Aktiengesellschaft/ (Hospodářská politika 1933), Práva akcionáře před valnou hromadou akciové společnosti /Rechte des Aktionärs vor der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft) (Hospodářská politika 1935) oder O právní povaze povolení ku zřízení akciové společnosti /Über den Rechtscharakter der Genehmigung zur Gründung einer Aktiengesellschaft/ (Všehrd 1936), als auch den systematischen Abhandlungen, wie z.B. im Aufsatz O reformě akciového práva v Anglii /Über die Reform des Aktienrechts in England/ (Právník 1932). In diesem Zusammenhang ist es nötig, auf seinen umfangreichen im Jahre 1933 in Prag herausgegebenen Kommentar des Aktienrechts mit dem Titel Akciová společnost /Aktiengesellschaft/ aufmerksam zu machen. Er hat ihn in der Form einer Mustersatzung bearbeitet, in denen jede Bestimmung einen Kommentar beinhaltet. Der Kommentar umfasst auch die Liste der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Rechtsprechung des Obersten Gerichtes und des Obersten Verwaltungsgerichtes. Der zweite Teil beinhaltet die Texte von Rechtsvorschriften und der dritte Teil umfasst die Antragsformulare und Anhänge. Zu jener Zeit handelte es sich um erste und zugleich einzige Publikation dieser Art.

 

Was den Bereich des Verwaltungsstrafrechts betrifft, auf das sich Jaroslav Pošvář in der Zwischenkriegszeit am meisten konzentrierte, stellen zahlreiche Aufsätze und Studien sowie drei große Arbeiten sein Werk dar. Aus seinen Zeitschriftenbeiträgen ist auf folgende Abhandlungen aufmerksam zu machen: O deliktech podle bankovního zákona /Über Delikte nach dem Bankgesetz/ (Veřejná správa 1933), O vině správních deliktů /Über die Schuld der Verwaltungsgerichte/ (Veřejná správa 1936), O formě viny u přestupků podle zákona o sociálním pojištění /Über die Formen der Schuld nach dem Gesetz über die Sozialversicherung/ (Svépomoc 1936), O příslušnosti přestupků podle zákona o sociálním pojištění /Über die Zuständigkeit der Übertretungen nach dem Gesetz über die Sozialversicherung/  (Svépomoc 1936), Právo milosti ve správním řízení trestním /Das Gnaderecht im Verwaltungsstrafverfahren/ (Všehrd 1936), O správním donucení pořádkovým trestem /Über den Verwaltungszwang durch eine Ordnungsstrafe/ (Laštovkova pocta 1936) oder Základy trestního řízení o přestupcích živnostenského řádu /Die Grunzügen des Strafverfahrens über Ordnungswidrigkeiten nach der Gewerbeordnung/ (Živnostenské právo a politika 1937). Eine systematische Übersicht beinhalten der Erste Teil des Nástin správního práva trestního I./Grundrisses des Verwaltungsstrafrechts I./ aus dem Jahre 1936, Správní trestní právo a řízení v judikatuře Nejvyššího správního soudu /Das Verwaltungsstrafrecht und Verfahren in der Rechtsprechung des Obersten Verwaltungsgerichtes/ aus dem Jahre 1937 und der zweite Teil des Nástin správního práva trestního I. /Grundrisses des Verwaltungsstrafrechts I./ aus dem Jahre 1946. Er gab hier eine Übersicht der damals bisher sehr wenig bearbeiteten Problematik, die zu dieser Zeit noch nicht gesetzlich, sondern nur durch alte kaiserliche Verordnungen verankert war. Die erste erwähnte Publikation umfasst eine bisher anregende Darstellung einiger Begriffe des Verwaltungsstrafrechts (Verwaltung, öffentliche Verwaltung, Verwaltungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, die Schuld im Verwaltungsstrafrecht). Im Falle der zweiten Publikation handelt es sich um eine systematische Einordnung der Rechtssätze aus den Erkenntnissen des Obersten Verwaltungsgerichts. Der erste Teil der Monographie befasst sich mit den Erkenntnissen, welche das materielle Verwaltungsstrafrecht vor allem die einzelne Arten von Verwaltungsdelikten, Schuld und Strafe betreffen. Der zweite Teil wird dann den Erkenntnissen aus dem formellen Verwaltungsstrafrecht und zwar zuerst dem erstinstanzlichen Verfahren und weiter dem Verfahren der zweiten Instanz gewidmet. Am Ende der Monographie sind die Rechtssätze durch die Texte von entsprechenden Vorschriften und Ministerienrundbriefen ergänzt. Die letzte aus den angeführten Monographien wird den administrativen Strafen und dem Verwaltungsstrafverfahren gewidmet. Im ersten Teil der Arbeit befasst sich der Autor mit dem Legalitätsprinzip im Verwaltungsstrafverfahren, allgemein mit der Rechtsstrafe, weiter mit der Verwaltungsstrafe und der Gerichtsstrafe. In der Arbeit wird weiter die Aufmerksamkeit dem Begriff der Verwaltungsstrafe, der Ordnungsstrafe und dem gegenseitigen Verhältnis dieser beiden Begriffe gewidmet. Eine Abhandlung über die Disziplinarstrafen bildet ein selbständiges Kapitel. Der zweite Teil der Arbeit behandelt zuerst die Zuständigkeit des Verwaltungsstrafverfahrens, weiter die Eröffnung und Verlauf des Verwaltungsstrafverfahrens in der ersten und zweiten Instanz. Ein weiterer Teil der Arbeit wird dann einer Vergleichsstudie der zu dieser Zeit in Böhmen, Mähren und Schlesien geltenden Vorschriften mit den slowakischen und österreichischen Normen gewidmet.

 

Mit den angeführten Arbeiten erschöpfte das monographische Schaffen von Jaroslav Pošvář nicht. Außer den bisher erwähnten Bereichen seines Fachinteresses widmete er sich auch den allgemeinen Fragen und Grenzfragen des Verwaltungsrechts und beschrieb auch das Verwaltungsrecht aus der synthetischen Sicht. Einen sehr repräsentativen Nachweis dieses Interessenbereichs von Pošvář stellt die im Jahre 1947 veröffentlichte Monographie Obecné pojmy správního práva /Allgemeine Begriffe des Verwaltungsrechts/ dar. In dieser Arbeit widmete er die Aufmerksamkeit dem Begriff „Recht“ und seiner Methodologie einschließlich der Frage der Unterscheidung des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Weiter analysierte er ausführlich den Begriff „Recht“ und seine Aufmerksamkeit konzentrierte sich auf Begriffe „Verwaltung“ und „private Verwaltung“ im Allgemeinen. Weiter behandelte er das Verhältnis der öffentlichen Verwaltung zur Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung, die Subjekte der öffentlichen Verwaltung, die Einteilung der öffentlichen Verwaltung, die Polizei, die Selbstverwaltung und die Verwaltungsaufsicht. Ein weiter Teil der Monographie wurde dem Verwaltungsrecht, und zwar zuerst dem Begriff „Verwaltungsrecht“, seinen Quellen, der Auslegung und Anwendung des Verwaltungsrechts und den Grenzen der Geltung des Verwaltungsrechts gewidmet. Daran knüpfte er mit einer Abhandlung von Verwaltungsakten, dem Verwaltungsverfahren, dem Verwaltungsstrafverfahren und dem Verwaltungsexekutionsverfahren an.

 

Für alle oben angeführten Monographien ist charakteristisch, dass sie fast allgemeine Abhandlungen beinhalten, welche zugleich das geltende Recht in einem entsprechenden Maße reflektieren. Diese Monographien wurden aufgrund des zahlreichen ausländischen Schrifttums, und zwar vor allem aufgrund der österreichischen, englischen, italienischen und teilweise auch deutschen Literatur bearbeitet. Der Autor nutzt diese Quellen nicht nur für eine Vorgabe und Beurteilung der dort angeführten Fachansichten, sondern auch für eine Konfrontation mit seinen Ansichten aus. Angesichts der Tatsache, dass sich der überwiegende Teil der Abhandlungen in Pošvářs Monographien auf einer allgemeinen oder verallgemeinernden Ebene bewegt, besitzen diese Publikationen einen dauerhaften Wert und unterliegen nicht allzu oft der Änderungen in der Rechtsregelung. Dies gilt vor allem für jene Partien, in denen die methodologischen Fragen und Begriffsfragen behandelt werden.

 

Die Abhandlungen über die theoretischen Grundlagen des Rechts und seiner Disziplinen führten ihn auch zu Überlegungen über die Unterscheidung der Wirklichkeit, des Postulats und der Norm (Skutečnost, postulát, norma /Wirklichkeit, Postulat, Norm/ in Časopis pro právní a státní vědu; 1935). Hier ist auch seine Neigung zur normativen Rechtsschule sichtbar. Dabei versuchte er eine neue Sicht de lege applicata ins Recht einzuführen; sie sollte die eingelebten Sichte de lege lata und de lege ferenda ergänzen. Dabei ging er von der Überlegung aus, dass die Sicht de lege ferenda eine teleologische Sicht sei, weil wir in diesem ein Postulat sehen (also das, was erst als eine zukünftige Norm wollend ist). Die Sicht de lege lata entspreche wiederum einer statischen Untersuchung des Rechts mit einer normativen Methode. Keine der angeführten Sicht sei im Stande, die schwierige Situation bei der Bildung einer sekundären Norm zu erfassen (also das, was es bei er Rechtsanwendung geschieht, wenn es zum Konflikt zwischen dem normativen, teleologischen und kausalen Zugang kommt). Im Aufsatz O aplikaci právních norem soudy a úřady správními /Über die Anwendung von Rechtsnormen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden/ (In: Sborník prací k poctě šedesátých narozenin Jaroslava Kallaba) beschrieb er die Anwendung   als Prozess, welcher von der Ebene der normativen Anschauung über die Ebene der sich in der Kausalität äußernden Rückfinalität ausgeht. Für diese Sondersituation hielt er daher die dritte Sicht – de lege applicata vor. Im Falle eines Delikts kann man die Sicht de lege ferenda (was bestraft werden sollte), de lege lata (was nach dem geltenden Recht bestraft werden soll) und de lege applicata (was bestraft werden sollte und in einem konkreten Fall tatsächlich bestraft wird) in Betracht ziehen.

 

Eine neue Etappe seines Lebens begann mit seiner Zuweisung in die Brünner Zweigstelle der Slawischen Anstalt der Tschechoslowakischen Akademie der Wissenschaften, wo er bis seine Pensionierung im Jahre 1961 tätig war. Er fing an, sich vor allem für die Numismatik zu interessieren, derer Vorlesungen er als externer Hörer der Brünner Philosophischen Fakultät besuchte. Seine Aufmerksamkeit widmete er vor allem dem Studium der Regalrechte (Berg- und Münzenrecht, Weinbergrecht) und dem mährischen und schlesischen Münzwesen. Seine Pionierarbeit bestand im Studium der Schriftmaterialien in Archiven zum Geschichte des mährischen Münzwesens. Die Ergebnisse der Forschung fasste er in eine Reihe von Aufsätzen und Studien über das Münzwesen der mährischen Städte zusammen (Moravské mincovny /Mährische Münzwerke/ Brno 1970). Sein breiter Horizont, tiefgreifende Kenntnisse und seine wissenschaftliche Erudition führten ihn zu einer erfolgreichen Lösung der Problematik der Münzenentstehung bei den Westslawen (Die byzantinische Währung und das Großmährische Reich aus dem Jahre 1965), und zur Lösung der ökonomischen Fragen der neuesten Zeitabschnitte (Mincovní opatření na Moravě v letech 1750 – 1858 /Münzmaßnahmen in Mähren in den Jahren 1750 – 1858/ in Moravské numismatické zprávy 1970 oder Administrativně ekonomická opatření na Moravě v 18. a první polovině 19. století /Administrativökonomische Maßnahmen in Mähren im 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts/ erschienen bei UJEP Brno 1974). Als erster interpretierte er das eiserne Scherflein als ein Naturalzahlungsmittel des inneren Wechsels im 9. Jahrhundert in Mähren (Velkomoravské železné hřivny jako platidlo (Großmährisches eisernes Scherflein als Zahlungsmittel/ In Numismatické listy 1963). In einer Reihe von Studien stellte er wertvolle Materialien zur Geschichte der böhmischen Numismatik zusammen (Královský registr a impressor J. J. Klauser /Königliches Register und Impressor J. J. Klauser/ In Právněhistorické studie 1966). Sein sowohl im Inland als auch im Ausland herausgegebenes Hauptwerk bildete die Synthese über das Münzwesen in den Böhmischen Ländern (Die Währung in der Ländern der Böhmischen Krone, Graz 1970). Weiter löste er einige schwierige Probleme aus dem Bereich der Wirtschaftsgeschichte, er sammelte Materialien zu Fragen der Geldkursen, der Löhne, der Kaufkraft des Geldes, der Zolltarife und einer Reihe von weiteren verwaltungsökonomischen Maßnahmen der älteren und neueren Zeit.

 

Er widmete sich auch der Vortragstätigkeit und zwar auch im Ausland vor allem in numismatischen Sektionen Poskiego Towarzystwa Archeologicznego i Numizmatycznego in Warschau und Krakau im Rahmen der Zusammenarbeit mit polnischen Numismatikern. Lang und reich war seine Tätigkeit in einer Reihe von Fachkommissionen bei der Tschechoslowakischen Akademie der Wissenschaften und bei den Fakultäten der Hochschulen (Numismatische Kommission der Tschechoslowakischen Akademie der Wissenschaften mährische Sektion in Brünn, Kommission für Preise- und Lohngeschichte an der Philosophischen Fakultät in Brünn und weitere).

 

Für seine Arbeit erhielt er mehrere sowohl inländische als auch ausländische Auszeichnungen. Vor allem handelte es sich um eine Silbermedaille des Nationalmuseums in Prag für die Zusammenarbeit an der Numismatikentwicklung, weiter die František Palacký-Silbermedaille für einen bedeutenden Forschungsbeitrag im Bereich der Numismatik, die Verdienstmedaille der Tschechischen numismatischen Gesellschaft, die Gustav Skalský-Gedenkmedaille für langjährigen Forschungsbeitrag im Bereich der mittelalterlichen Numismatik, die Silbermedaille der Stadt Příbram, die Silbermedaille des Technischen Nationalmuseum in Prag, die Gedenkmedaille der Hochschule für Bergbau usw.

 

Am Ende seines Lebens erlebte Prof. Pošvář noch die Wiedereröffnung der Juristischen Fakultät in Brünn. Im Jahre 1969 wurde er zu ihrem Professor und zum Vorstand des Lehrstuhls für Verwaltungsrecht. Im Jahre 1970 wurde er aufgrund eines Zweckgesetzes über den Alter von Lehrern gezwungen, wiederum in den Ruhestand zu gehen. In demselben Jahr erteilte ihm die Philosophische Fakultät der J.E.Purkyně Universität in Brno die Würde des Kandidaten der historischen Wissenschaften als Anerkennung seiner zwanzigjährigen Arbeit im Bereich der Geschichte. Für eine bestimmte Zeit war er Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der Brünner Juristischen Fakultät und publizierte in Fakultätseditionen. Zur Problematik des Verwaltungsrechts und der öffentlichen Verwaltung kehrte er sich nicht mehr.

 

Als Prof. Jaroslav Pošvář am 19. Februar 1984 starb, schloss sich das Leben eines erudierten Wissenschaftlers, eines erfolgreichen Pädagogen und eines tatkräftigen Menschen ab.   

 

Quellen:

Archiv der Masaryk Universität in Brno

SCHELLE, K. – PRŮCHA, P.: Život a dílo prof. JUDr. Jaroslava Pošváře, CSc. Právnické sešity, Nr. 38. Brno: Masarykova univerzita 1993, 39 S. (ISBN 80-210-0710-9)

SCHELLE, K. – PRŮCHA, P.: Jaroslav Pošvář, Právní praxe, 42, 1994, Nr. 4, S. 245 – 246. (ISSN 1210-0900)

VOJÁČEK, L.: Jaroslav Pošvář. In: Antologie československé právní vědy v meziválečném období (1918 – 1938). P. Skřejpková [Hrsg.]. Praha: Linde 2009, S. 472 – 475.

 

Karel Schelle