Mitgliedschaft

 

 

1.Zum Mitglied The European Society for History of Law kann jede natürliche Person älter als 18 Jahre werden, die der Ziele und der Satzung der Gesellschaft zustimmt und die sich an der Tätigkeit der Gesellschaft beteiligt und die Pflichten des Gesellschaftsmitglieds erfüllt.

 

2.Zum ordentlichen Mitglied wird eine Person, welche die Mitgliedschaft in der Gesellschaft beantragt. Der Vorstand der Gesellschaft muss die Mitgliedschaft einstimmig verabschieden. Jedem ordentlichen Mitglied steht ein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung zu.

 

3.Die Mitgliedschaft erlischt auf Grund einer einstimmigen Entscheidung des Vorstandes, oder auf Grund des Verzichtes des ordentlichen Mitglieds auf die Mitgliedschaft, oder auf Grund des Todes der natürlichen Person.

 

 

 

 

 

    Rechte und Pflichten

der Mitglieder der Gesellschaft


 

Der Gegenstand der Tätigkeit liegt in der Schaffung der Bedingungen zur Entwicklung sämtlicher Aktivitäten, die mit den Zielen der Gesellschaft verbunden sind, insbesondere:

 

die Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder;

die Unterstützung der Entstehung der wissenschaftlichen und Forschungsarbeiten im Bereich der Rechtsgeschichte und der Romanistik;

die Gewährung der Beratungs- und Organisationsdienstes im Bereich der Bildung und der Forschungstätigkeit;

die Gewährung des Informationsdienstes der Öffentlichkeit;

die Veranstaltung von internationalen Konferenzen und Fachseminaren;

die Organisierung der Bildungsaktivitäten in der Form  von Kursen, Vorlesungen, Seminaren und Kolokvien;

die Veranstaltung von Auslandsstudienreisen und Aufenthalten;

die Veranstaltung von wissenschaftlichen und pädagogischen Konferenzen unter Beteiligung bedeutenden Persönlichkeiten aus dem Fach;

die Sicherstellung von Werbung und Präsentation von Bildungs-, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen;

die Unterstützung ihrer Mitglieder im Wege des Angebots von Informationen;

die Zusammenarbeit mit den europäischen Subjekten und Organisationen, die bereit sind, bei der Entwicklung der Werte der Gesellschaft zu helfen;

die Konzentration von Finanzmitteln (in der Form von Mitgliedsbeiträgen) für die Bedürfnisse der Finanzierung der Ziele der Gesellschaft.

 

 

 

 


Mitgliederbeitrag für dieses Kalenderjahr beträgt EUR 30.

 

Nachdem The European Society for History of Law ihr ausgefülltes Beitrittsformular erhält, werden Sie per Email verständigt, um den Mitgliederbeitrag zu überweisen.

 

Den Betrag überweisen Sie bitte auf das Konto bei der ÈSOB Bank Brno

(IBAN CZ5003000000000253131164); SWIFT Code CEKOCZPP


Nach der Überweisung erhalten Sie von uns ein Mitgliedszertifikat.