Die Rechtsgeschichte ist mit der allgemeinen Geschichte, der Religionsgeschichte, der Regionalgeschichte jedoch auch mit der Wirtschaftsgeschichte verbunden. Ihre Kenntnis trägt zu einem besseren Verständnis der Prozesse bei, die sich in der Vergangenheit ereigneten. Die in Europa heute geltenden Kodifikationen sind ein Ergebnis einer langen historischen Entwicklung.
Aus diesem Grunde ist es nötig, diese Quellen ausführlich zu studieren, aus denen das geltende Recht ausgeht. Es geht also darum, die Geschichte der Rechtsgebiete in den einzelnen europäischen Staaten zu analysieren, wobei es ist zu berücksichtigen, welche Einflüsse in diesem Prozess ausschlaggebend waren (Einfluss des römischen Rechts, des Naturrechts, der bedeutenden Kodifikationen wie französischer Code Civil, das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch oder das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch usw.)
Die Untersuchung der historischen Quellen sollte nicht „linear“ als nur eine Rückkehr zu den Wurzeln, sondern interpretativ begriffen werden. Die Rechtsauslegung stellt heute einen Kern der praktischen Rechtstätigkeit dar, die von dem Verstehen des Textes ausgeht. Damit der Gesetzgeber, die Richter und weitere das Recht anwendende Organe die Gesetzestexte verstehen, brauchen sie dazu eine semantisch-historische Analyse, die gerade die Rechtsgeschichte anbietet.
Auf dem Gebiet der Rechtspraxis ermöglicht The European Society for History of Law der breiten vor allem der juristischen Öffentlichkeit, die historischen Zusammenhänge sowohl der gegenwärtigen als auch der zukünftigen Rechtsregelung der einzelnen Institute näher zu bringen. Sie ermöglicht den Juristen in der Rechtspraxis die zeitgenössischen Ansichten über einige Rechtsprobleme und die schon heute vergessene Rechtsprechung zu vermitteln.
Die Aufgabe der The European Society for History of Law liegt in der Unterstützung der Forschung auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte, der Romanistik und des Rechtsdenkens in verschiedenen europäischen Ländern. Den Gegenstand des Interesses bilden also:
- die Rechtssysteme und Rechtsinstitute,
- die Rechtsstrukturen,
- die bedeutenden Persönlichkeiten der Rechtsgeschichte, der Rechtswissenschaft und des Rechtsdenkens,
- das römische Recht,
- die Geschichte des Rechtsdenkens.
Auf ihren Webseiten veröffentlicht sie eine Reihe von bedeutenden Rechtsquellen aus verschiedensten europäischen Ländern, damit sie diese nicht nur den Rechtshistorikern, sondern auch der breiten Öffentlichkeit in der ganzen Welt zugänglich macht.
The European Society for History of Law organisiert für ihre Mitglieder Konferenzen, Vorlesungen, Seminare, Exkursionen und gemeinsame Treffen, auf denen die aktuellen Fragen der europäischen Rechtsgeschichte diskutiert werden. Die Gesellschaft dient als Plattform für die Präsentation der wissenschaftlichen Ergebnisse der Rechtshistoriker aus den europäischen Staaten. Zu dem letztgenannten tragen auch die Vorbereitung für die Herausgabe der auf Englisch und Deutsch geschriebenen rezensierten Zeitschrift Journal on European History of Law bei. Mithilfe dieser zwei „universalen“ Sprachen vermittelt diese Zeitschrift die Erkenntnisse aus der Rechtsgeschichte und der Romanistik den Interessenten aus der ganzen Welt.
The European Society for History of Law vereinigt nicht nur die Personen aus dem akademischen Bereich, sondern auch arbeitet sie mit bedeutenden Persönlichkeiten aus der Justiz (vor allem aus dem Verfassungsgericht), aus der Staatsanwaltschaft, der Anwaltschaft oder der öffentlichen Verwaltung zusammen, die auf entscheidende Art und Weise zur Erfüllung der Ziele der Gesellschaft beitragen.
The European Society for History of Law arbeitet mit dem Institut für Rechts- und Staatsgeschichte der Juristischen Fakultät der Masaryk Universität in Brno (Tschechien) zusammen, wo regelmäßige gemeinsame Zusammentreffen mehrmals im Jahr veranstaltet werden. Eingeladen sind bedeutende Gäste aus dem Ausland, welche hier die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit vortragen.
The European Society for History of Law schafft die Plattform für die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Rechtshistorikern und den rechtshistorischen Instituten sowohl im Bereich der Publikationstätigkeit, als auch in der Möglichkeit des Zusammentreffens der Rechtshistoriker. Ihr Potenzial schöpft die Gesellschaft gerade aus der Tatsache, dass sie „im Herzen Europas“ situiert ist und die Verbindung der Rechtshistoriker aus den westeuropäischen und osteuropäischen Ländern ermöglicht.
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